Pflegegrad 1: Welche Kriterien gelten und wie viel Geld gibt es?

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben ein Recht auf staatlich finanzierte Leistungen. Allerdings sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit geringer Beeinträchtigung. Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich darauf, die Selbständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellung möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmittel sowie den Hausnotruf und Mittel zur Wohnraumanpassung. Diese Zuschüsse stehen der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit Pflegegrad 1 zu:
– 125 Euro pro Monat Betreuungs- und Entlastungsleistungen (auch für Leistungen
ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzbar, wie
z.B. Unterstützung durch einen Pflegedienst beim Duschen oder Baden)
– Bis zu 40 Euro je Monat Pflegehilfsmittel
– 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf
– 214 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschuss
– 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung, zum Beispiel für den Einbau
einer barrierefreien Dusche.
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