Pflege-Zuschuss: 125 Euro, die Du nicht verfallen lassen solltest

Pflegebedürftige können durch den sog. Entlastungsbetrag monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse bekommen (Pflege-Zuschuss) – doch 80 % lassen ihn einfach verfallen. Wenn Du pflegebedürftige Angehörige hast, dann solltest Du das unbedingt mal prüfen! Den Entlastungsbetrag können alle Pflegebedürftigen für Alltagshilfen von anerkannten Anbietern verwenden. Das können z.B. Betreuung und Pflege sein, aber auch Haushaltshilfen und Hausmeisterdienste. Und wenn Du als Pflegender mal verhindert bis, kannst Du den Entlastungsbetrag auch für eine Vertretung verwenden.

Pflege-Zuschuss: 125 Euro, die Du nicht verfallen lassen solltest
Die Kosten für die meisten Angebote musst Du zunächst selbst bezahlten, mit der Quittung kannst
Du sie Dir dann von der Pflegekasse erstatten lassen. Manche Anbieter rechnen ihre Leistungen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Das ist komfortabel, trotzdem solltest Du dabei immer ein Auge
auf das Budget behalten. Wenn Du mit Entlastungsleistungen nicht jeden Monat 125 Euro zusammenbekommst, ist das kein Problem: Nicht eingelöste Beträge sammeln sich an. Du kannst sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einlösen. Statt den Zuschuss monatlich anzufordern, kannst Du die Quittungen für Deine Leistungen also auch gesammelt einmal im Jahr abgeben. Genauso kannst Du Dir z.B. auch dreimal im Jahr drei Leistungen für jeweils 500 Euro erstatten lassen – oder einmal am Jahresende eine Leistung für 1.500 Euro.
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