Der Pflegegrad wird anhand von sechs Modulen ermittelt. Jedes Modul steht für einen Bereich des
täglichen Lebens, der relevant für die Pflege ist. Die Gutachterin oder Gutachter prüft diese und
vergibt Punkte für die einzelnen Teilbereiche. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch einen
Hausbesuch des Gutachters festgestellt. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der
Grad der Selbständigkeit. Dabei soll der ganze Mensch betrachtet und auch geistige Einschränkung
berücksichtigt werden.
Chronische Erkrankungen, Alterungsprozess und nachlassende Kräfte können dazu führen, dass ein
Mensch pflegebedürftig wird. Pflegebedürftigkeit kann sich also schleichend entwickeln, aber auch
aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung eintreten.
Nach der Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit
der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und holen Sie
sich einen Angehörigen oder Pflegeperson dazu. Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht
zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
In den meisten Fällen ist es wichtig schnellstmöglich zu handeln. Die Einordnung in einen
Pflegegrad ist notwendig für die finanzielle Unterstützung und gilt als Grundlage, um soziale
Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei all Ihren Fragen rund um das Thema Pflege!