Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den
Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist für jeden
Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der
Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung.
Kaum eine andere Kassenleistung wird so selten in Anspruch genommen wie der Entlastungsbetrag. Dabei sind nur Vorteile erkennbar. Vermutlich liegt es daran, dass viele diese Möglichkeit nicht kennen oder nicht wissen, dass Sie bereits einen Anspruch auf diese Zusatzleistung haben. Denn anders als beim Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen hat man bereits mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Solange sich Pflegebedürftige und Angehörige selbst um die Versorgung kümmern, steht Ihnen selten jemand zur Seite, der Sie über alle Möglichkeiten aufklärt.
Viele glauben vermutlich, dass Sie doch bereits Barleistungen in Form des Pflegegeldes erhalten,
wieso dann nochmal 125 Euro zusätzlich? Der Entlastungsbetrag kann dabei eine sehr wertvolle
Unterstützung sein. Zum Beispiel bei sehr niedriger Einstufung der Pflegebedürftigkeit.
Wir klären Sie gerne auf und helfen Ihnen dabei pflegende Angehörige zu entlasten.