Plötzlich Pflegefall – was ist zu tun?

Oft kann es sehr schnell gehen und man steht an einem Punkt, an dem man vor einigen wichtigen Entscheidungen steht, die das Leben des Pflegebedürftigen und auch der Angehörigen intensiv verändern kann.

Wir teilen Ihnen mit, wie Sie in solchen Situationen vorgehen können:

  • Pflegebedarf erfassen:

Über einen Pflegegradrechner, den Sie im Internet finden können, kann der Unterstützungsbedarf und die Selbstständigkeit des Angehörigen ermittelt werden. Das daraus resultierende Ergebnis kann Auskunft über die Pflegebedürftigkeit und die voraussichtliche Einstufung in einen Pflegegrad erteilen.

  • Die Form der Pflege:

Dies sollte möglichst mit dem Pflegebedürftigen besprochen werden. Dabei sind alle Vor- und Nachteile von einer häuslichen, halbstationären als auch stationären Pflege abzuwägen.

  • Den Pflegegrad beantragen:

Damit schnell die Finanzierung der Pflege gesichert werden kann, muss der Antrag auf Einstufung beantrag werden. Dieser kann telefonisch, per E-Mail oder auch schriftlich gestellt werden. Hierfür müssen Sie sich an die zuständige Pflegekasse des Angehörigen wenden.

  • Rechtliches klären:

Im Idealfall wurden eine Vorsorgemacht, eine Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung bereits abgeschlossen. Indem alle rechtlichen Vertretungen geregelt sind. Sollte der Pflegebedürftige keine Entscheidungen mehr selbstständig treffen können und es wurden keine Vollmachten und Verfügungen abgeschlossen, so können Sie sich als Angehöriger nur bedingt um den Pflegebedürftigen kümmern. In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Betreuung bei dem zuständigen Amtsgericht stellen.

  • Die Finanzierung sicherstellen:

Oftmals fallen nicht nur die Pflegekosten an, sondern auch der Lebensunterhalt und eventuelle wohnliche Veränderungen müssen finanziert werden. Dies bereitet den meisten Angehörigen oft die größten Sorgen. Hier sollte vorab auch untersucht werden, ob bei dem Pflegebedürftigen eine private Pflegeversicherung abgeschlossen wurde. Reicht das eigene Vermögen und die Leistungen von der Pflegekasse nicht aus, um die entstandenen Kosten zu decken, so kann nach SGB XII Hilfe zur Pflege beantragt werden.  Dabei werden alle Pflegekosten vom Staat übernommen, die der Pflegebedürftige nicht selbst zahlen kann.

Sprechen Sie mit uns, wenn es um häusliche Betreuung geht, wir bieten Ihnen alles aus einer Hand!