Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI), können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten.

Schnelltest

Das Pflegegeld richtet sich nach der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad (früher Pflegestufe). Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit diesem Schnelltest Ihren Pflegegrad kostenlos online auswerten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Einstufung keine verbindliche Grundlage für die Begutachtung des MDKs (Medizinischer Dienst der Pflegekasse) darstellt.

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 Quelle: Wohnen im Alter


Pflegegeld

Je nach Einstufung des Pflegegrades können folgende finanzielle Förderungen beantragt werden:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

PflegegradPflegegeldPflegesachleistung je Monat
Pflegegrad 1nur Anspruch auf Beratungsgespräch halbjährlich. 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Pflegegrad 2316 €689 €
Pflegegrad 3545 €1.298 €
Pflegegrad 4728 €1.612 €
Pflegegrad 5901 €1.995 €

Leistungen der vollstationären Pflege

PflegegradLeistung pro Monat
Pflegegrad 1125 €
Pflegegrad 2770 €
Pflegegrad 31.262 €
Pflegegrad 41.775 €
Pflegegrad 52.005 €

Tages- und Nachtpflege

PflegegradLeistung pro Monat
Pflegegrad 2689 €
Pflegegrad 31.298 €
Pflegegrad 41.612 €
Pflegegrad 51.995 €