Gelder der Entlastungsleistungen erfolgreich nutzen

Der Countdown läuft: Um die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern, können selbst Betroffene oder deren Angehörige bis Ende September 2021 noch Gelder der Entlastungsleistungen aus den vergangenen zwei Jahren beantragen und nutzen.

Entlastungsleistungen 2019 und 2020 bis Ende September beantragen

„Für ambulant gepflegte Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht ein monatlicher Betrag in Höhe von 125,00 Euro zur Verfügung, der sich auf einen Jahresbetrag von 1.500 Euro summiert. Normalerweise läuft die Frist zur Abrufung des Geldes aus dem Vorjahr Ende Juni des darauffolgenden Jahres ab. Doch um Corona bedingte Härten abzufedern, wurde diese Frist vom Gesetzgeber bis zum 30. September 2021 verlängert. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sollten sich bei ihrer Pflegekasse erkundigen, ob und welche Beträge ihnen aus 2019 und 2020 noch zustehen. Wenn ungenutzte Beträge aus diesem Jahr noch hinzukommen, ist dies unterm Strich eine erhebliche Summe“, sagt Klaus Emmel von der Pflegeagentur Emmel.

Die finanziellen Beträge, die monatlich für Entlastungsleistungen abgerufen werden können, sind für die Abdeckung von Aufwendungen wie häusliche Betreuung, Einkaufs- und Begleitservices und hauswirtschaftliche Dienstleistungen gedacht.

Die Pflegeagentur Emmel steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Pflege jederzeit zur Seite und berät Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.